NEUES Update 16.04.2020 - finanzielle Hilfen für Unternehmen

NEUES Update 16.04.2020 - finanzielle Hilfen für Unternehmen

16.04.2020

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie wieder über die neusten Entwicklungen zu finanziellen Hilfen für Unternehmen informieren:

1. Erweiterung des Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ – nun auch für größere Unternehmen    (Beantragung über SAB)

Laut Pressemitteilung können ab 17.04.2020 (nicht wie ursprünglich von der SAB angekündigt bereits ab 15.04.2020) auch größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 1 Mio. EUR und bis zu 100 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) ein zinsloses Soforthilfe-Darlehen beantragen. Für diese Unternehmen ist die Darlehenshöhe auf 100.000 EUR begrenzt. Es hat eine Laufzeit von 10 Jahren, davon 3 tilgungsfreie Jahre. Unter bestimmten Bedingungen sind hier auch Teilerlasse möglich.

Weitere Details finden Sie unter:

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp

2. KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern (Beantragung über Hausbank)

Seit 15.04.2020 können Unternehmen bei ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Dieser richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes:

  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt
  • Voraussetzung: im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 wurde ein Gewinn erzielt

Siehe auch:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/

Auch für die bereits freigeschalteten KfW-Programme mit bis zu 90 % Haftungsfreistellung sind Nachbesserungen im Gespräch. Hierzu informieren wir Sie auf unserer Webseite zu gegebener Zeit.

3. Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer

Wie bereits auf unserer Internetseite gepostet, können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Hier sei jedoch darauf verwiesen, das diese nicht zur Aufstockung von Kurzarbeitergeld verwendet werden dürfen.

Weitere Informationen dazu:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09-steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=1)

Wir unterstützen Sie bei allen Themen rund um die Corona-Hilfen. Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme mit uns die folgende E-Mail-Adresse: hilfe@kmk.info .

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Kraatz